Kaskoschaden-Gutachten

Hagelschaden bei Burg - Mai 2007

Ein Kaskoschadengutachten wird benötigt, wenn Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug einen selbstverschuldeten bzw. teilverschuldeten Schaden erlitten haben (Teilkasko, Vollkasko). Hier sollte jedoch erst Rücksprache mit der eigenen Versicherung genommen werden, da viele Versicherungen auf Ihren eigenen Sachverständigen mit der Gutachtenaufnahme verweisen.

Wenn Sie mich beauftragen wollen, werde ich mich mit der Versicherung in Verbindung setzen und dieses abklären.

Sollte die Versicherung darauf bestehen Ihren eigenen Sachverständigen zu beauftragen, werde ich Ihnen hierfür nichts berechnen. Serviceleistungen für einschlägige Unternehmen

Hier bleibt jedoch die Frage:
Warum will dann die Versicherung Ihren eigenen Sachverständigen beauftragen? Ihr Vorteil: Die Unabhängigkeit des Sachverständigen. Die Versicherung beruft sich im Kaskobereich auf die Weisungsgebundenheit des Geschädigten, die in der AKB festgelegt ist. Trotzdem hat der Geschädigte die Möglichkeit einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, leider muss er hierfür die Kosten selber tragen. In einigen Fällen jedoch übernimmt auch die Kaskoversicherung die Kosten des unabhängigen Sachverständigen, dies soll jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass sehr wahrscheinlich Sie die Kosten selber tragen werden. Eine unabhängige Schadenfeststellung zu einem bezahlbaren Preis ist jedoch für Sie zum Vorteil.
Neuer Service für meine Kunden

Kaskoschadengutachten biete ich Ihnen ab sofort zum Festpreis von 150 € an, unabhängig von der Schadenhöhe. Anfahrtskosten auf Anfrage.

Ihr Vorteil: Die Unabhängigkeit des Sachverständigen.