Haftpflichtgutachten
Bei einem nicht selbstverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflicht) erstelle ich Ihnen seriös, zuverlässig und unabhängig Ihr Schadensgutachten.
Im Haftpflichtschadenfall ergeben sich weitaus mehr Ansprüche für den Geschädigten als im Kaskoschadenfall.
Das ermittelte Gutachten informiert den Fahrzeughalter des geschädigten Fahrzeugs und die Versicherung des Unfallverursachers über die Höhe der Fahrzeugreparatur, den Wiederbeschaffungswert und Restwert zur Schadenbearbeitung.
Im Gegensatz zum Kaskoschaden sind hier gegebenenfalls Angaben zur merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Leihwagenanspruch in Ansatz zubringen
Markenbezogene, regionale Lohnsätze und Instandsetzungsmaßnahmen nach Herstellerangaben werden bei mir ebenfalls berücksichtigt.
Mit dem Kalkulations- und Bewertungsprogramm –DAT-, mit dem renommierte Fahrzeughersteller ihre Dienste anbieten, werden Aussagen über
Bei der Ermittlung des Restwertes ist nach der Rechtsprechung des BGH´s ist auf den Kaufpreis abzustellen, der auf dem regionalen allgemeinen Markt für das unfallbeschädigte Fahrzeug üblicherweise zu erzielen ist.
Nutzungsausfall wird nur erstattet, wenn er dann auch anfällt (bei durchgeführter Reparatur – auch Teilreparatur, bzw. Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher).
Wartezeiten infolge von Ersatzteilbeschaffung, Überführung des Fahrzeuges zur Durchführung von Fremdleistungen oder hohe Auslastung der Werkstattkapazität werden nicht berücksichtigt.
Die Festlegung der Reparaturdauer dient auch zur Ermittlung des Nutzungsausfalles.
Nach fachgerechter Instandsetzung ist einem potentiellen Käufer darauf hinzuwiesen, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt.
„Offenbarungspflicht“ Ein merkantiler Minderwert ist je nach Laufleistung, Fahrzeugalter und Reparaturumfang vom Sachverständigen anzusetzen.
getroffen.
Ein Unfallgutachten wird ab einer Schadenshöhe von 750,- € erstellt. Bei geringeren Bagatellschäden ist hierzu auf die Erstellung eines Kostenvoranschlages hinzuweisen.