Haftpflichtgutachten

Bei einem nicht selbstverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflicht) erstelle ich Ihnen seriös, zuverlässig und unabhängig Ihr Schadensgutachten.

Im Haftpflichtschadenfall ergeben sich weitaus mehr Ansprüche für den Geschädigten als im Kaskoschadenfall.

Das ermittelte Gutachten informiert den Fahrzeughalter des geschädigten Fahrzeugs und die Versicherung des Unfallverursachers über die Höhe der Fahrzeugreparatur, den Wiederbeschaffungswert und Restwert zur Schadenbearbeitung.

Im Gegensatz zum Kaskoschaden sind hier gegebenenfalls Angaben zur merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Leihwagenanspruch in Ansatz zubringen

Markenbezogene, regionale Lohnsätze und Instandsetzungsmaßnahmen nach Herstellerangaben werden bei mir ebenfalls berücksichtigt.

Mit dem Kalkulations- und Bewertungsprogramm –DAT-, mit dem renommierte Fahrzeughersteller ihre Dienste anbieten, werden Aussagen über

Ist der Preis, den ein vergleichbares Fahrzeug nach Art und Güte, am Tag des Schadens, unter Berücksichtigung aller den Wert beeinflussenden Faktoren, am regionalen Markt, an einem seriösen Händler zu zahlen wäre.
Dies ist Wert des beschädigten Fahrzeuges im verunfallten Zustand in Anbetracht der verwendbaren Teile, des Erhaltungszustandes sowie der Nachfrage nach dieser Art von Teilen und unter Berücksichtigung der Abhol- und Aufbereitungskosten für die Verwertung.
Bei der Ermittlung des Restwertes ist nach der Rechtsprechung des BGH´s ist auf den Kaufpreis abzustellen, der auf dem regionalen allgemeinen Markt für das unfallbeschädigte Fahrzeug üblicherweise zu erzielen ist.
In dem Fall, dass Sie auf die Anmietung eines Leihwagens, für den Zeitraum der Reparatur verzichten, steht Ihnen als Eigentümer oder ständigen Nutzer des beschädigten Fahrzeugs eine Nutzungsausfallentschädigung zu, deren Höhe sich nach dem Typ Ihres Fahrzeugs richtet.
Nutzungsausfall wird nur erstattet, wenn er dann auch anfällt (bei durchgeführter Reparatur – auch Teilreparatur, bzw. Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher).
Bei der Beurteilung der Reparaturdauer wird vom Sachverständigen der Zeitraum für eine etwaige Reparatur festgelegt, die für die Instandsetzung des Fahrzeuges, zügig und ohne Unterbrechung, benötigt wird. Hierbei handelt es sich um Arbeitstage, ohne Samstag, Sonn- und Feiertage.
Wartezeiten infolge von Ersatzteilbeschaffung, Überführung des Fahrzeuges zur Durchführung von Fremdleistungen oder hohe Auslastung der Werkstattkapazität werden nicht berücksichtigt.
Die Festlegung der Reparaturdauer dient auch zur Ermittlung des Nutzungsausfalles.
Obwohl Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert worden ist, kann es häufig nicht mehr in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Es hat in diesem Fall Reparaturspuren oder gar Restschäden, d.h. es wurde durch den Unfall auf Dauer in seinem Wert gemindert.
Nach fachgerechter Instandsetzung ist einem potentiellen Käufer darauf hinzuwiesen, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt.
„Offenbarungspflicht“ Ein merkantiler Minderwert ist je nach Laufleistung, Fahrzeugalter und Reparaturumfang vom Sachverständigen anzusetzen.

getroffen.

Ein Unfallgutachten wird ab einer Schadenshöhe von 750,- € erstellt. Bei geringeren Bagatellschäden ist hierzu auf die Erstellung eines Kostenvoranschlages hinzuweisen.